IHR FAHRZEUG WURDE UNVERSCHULDET BESCHÄDIGT?
Nach dem ersten Schock gilt es, die entstandenen Schäden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend zu machen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir kümmern uns zeitnah um die Besichtigung und Schadenaufnahme Ihres unfallbeschädigten Fahrzeugs. Somit sichern Sie sich Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und der gegnerischen Versicherung.